Allgemeine Bedingungen Bezahlung Eine Kaution von DKK 1.000 / EUR 140 muss innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Mietvertrages bezahlt werden. Eine unterschriebene Kopie des Mietvertrages soll dem Fremdenver-kehrsamt gleichzeitig mit Einzahlung der Kaution zu Händen sein. Der Restbetrag ist 8 Wo-chen vor Mietbeginn zu entrichten. Beim Abschluss des Mietvertrages weniger als 8 Wochen vor Mietbeginn ist der gesamte Mietvertrag sofort nach Erhalt der Mietbestätigung zur Zahlung fällig.
Kaution
Die Kaution wird spätestens 3 Wochen nach Abreise zurückgezahlt sofern eine zufrieden stellende Kontrolle des Mietobjektes durchgeführt wurde. Die Kaution wird über Bank zurückgezahlt und bittet Ihnen die folgenden Auskünfte in Verbindung mit der Bestellung anzugeben: Name der Bank, Swiftcode, Sortcode und IBAN Nummer. Fehlen diese Auskünfte oder sind sie falsch, wird die Kaution durch Scheck ausgezahlt, und Bankkosten wird abgezogen. N.B. Bei Vermietung von 4 Wochen beträgt die Kaution DKK 6.000/EUR 850. Die Kaution wird innerhalb von 10 Tagen nach den geltenden Bedingungen zurückbezahlt. Zusatz
Verbrauch von Elektrizität ist nicht im Mietpreis enthalten (falls anders in der Hausbeschreibung angeführt ist) Stromverbrauch gemäß Zählerstand. Preis pro KW ist DKK 2.50. Bitte vor Abfahrt abrechnen. Abrechnungszettel ist im Haus vorhanden. Das Fremdenverkehrsamt in Silkeborg behält sich das Recht von Preisänderungen vor, die durch Lieferungskosten, geänderte Steuerge-bühren usw. entstehen. Wasserverbrauch ist im Mietpreis enthalten. Bearbeitungsgebühr ist DKK 100/ EUR 14 pro Mietvertrag.
Stornierung/Änderung des Mietvertrages
Eine Stornierung des Mietvertrages kann nur schriftlich durchgeführt werden und ist erst geltend wenn das Fremdenverkehrsamt sie erhalten hat. Im Falle des Rücktritts vom Vertrage bis 8 Wochen vor Mietbeginn ist die Kaution verloren. Bei Rücktritt nach diesem Zeitpunkt ist der Restbe-trag zu entrichten. Bei Änderung der Mietperiode oder des Ferienhauses wird eine Gebühr von DKK 250 erhoben.
Krankheit
Das Mietverhältnis hat automatisch eine Reiserücktrittversicherung. Die Reiserücktrittversicherungwird im Krankheit- oder Unglücksfall eines der Reisenteilnehmer wahrgenommen, und wenn der Urlaub dadurch auch von den übrigen Teilnehmern nicht angetreten werden kann. Im Krankheitsfall wird die eingezahlte Miete abzüglich Rücktrittgebühr zurückerstattet wenn ein ärztliches Attest mit Diagnose bei dem Fremdenverkehrsamt vorliegt.
Reklamation
Sollten wider erwarten Reklamationen in Zusammenhang mit dem Mietobjekt auftreten, sind diese innerhalb von 48 Stunden nach Einzug in das Mietobjekt bei dem Fremdenverkehrsamt in Silkeborg schriftlich zu melden. Erhalten das Fremdenverkehrsamt die Anmeldung später, z.B. nach der Heimreise, kann die Reklamation nicht anerkannt werden. Der Mieter kann bei einer zu später Anmeldung keinerlei Schadensersatzansprüche, Preisnachlass, Teilrückzahlung der Miete etc. fordern. Können eventuelle Unstimmigkeiten nicht durch dasFremdenverkehrsamt gelöst werden, werden dem Mieter Name und Adresse des Eigentümersmitgeteilt. Hiernach hat das Fremdenverkehrsamt mit der Streitigkeit zwischen Mieter und Eigentümer nichts mehr zu tun. Für alle Streitigkeiten zwischen das Fremdenverkehrsamt und den Mieter ist der Gerichtsstand das Amtsgericht in Viborg.
Allgemeine Bedingugen
1. Das Fremdenverkehrsamt verpflichtet sich, seine Tätigkeit in Übereinstimmung mit gutem Geschäftsbrauch auszuführen. Die Auswahl und Beschreibung der Ferienhäuser ist mit größter Sorgfalt und nur nach vorheriger Beschreibung vorgenommen worden. Das Fremdenverkehrsamtist nicht Eigentümer der Häuser, aber alleiniger Vermittler von Mietvereinbarungen zwischenEigentümer und Mieter. Das Fremdenverkehrsamt ist nicht Eigentümer der Häuser, aber alleiniger Vermittler von Mietvereinbarungen zwischen Eigentümer und Mieter.
2. Das Fremdenverkehrsamt übernimmt keine Haftung für Schäden, die am Mieter, dessen begleitete Personen oder an deren Eigentum während der Mietperiode auftreten.
3. Der Eigentümer und Das Fremdenverkehrsamt übernehmen keine Verantwortung im Hinblick auf eventuell vorkommende Schädlinge (Ameisen, Insekten, Wespen, Ohrenschlitze, Flöhe, Mäuse u.A.) die im Haus oder dessen Umgebung auftreten. Eigentümer und Fremdenverkehrsamt übernehmen keinerlei Verantwortung für plötzlich aufgetretene Schäden (Sturmschäden, Installationsversagen, verstopfte Abflüsse u.A.) und deren Folgewirkungen, werden aber dafür sorgen, dass diese Schäden so schnell wie möglich zubeheben nachdem sie hiervon Kenntnis erhalten haben.
4. Das Fremdenverkehrsamt übernimmt keinerlei Verantwortung für Änderungen, die sich nicht direkt auf das Ferienhaus beziehen (z.B. Änderungen der Bademöglichkeiten und Angelrechte, Erhöhung von örtlichen Steuern und Gebühren, Niederlegung von Verkehrsverbindungen, Schließung von Geschäften, Umweltschäden, Baulärm, Straßenarbeiten, Verkehr, etc.) eben so wenig übernimmt das Fremdenverkehrsamt Verantwortung für Verringerung des Ferienaufenthaltes, wenn diese klimatisch oder durch örtliche Bestimmungen und Verordnungen bedingt ist (z.B. Überschwemmungen, Badeverbot, Wassermangel, verringerte Qualität von Trinkwasser, Schließung von Swimmingpools u.A.).
5. Das Ferienhaus darf nur von der Anzahl Personen bewohnt werden die in der Hausbeschreibung auf geführt ist. Der Eigentümer und Touristenbüro haben das Recht, eventuelle extra Personen abzuweisen. Die Austellung von Zelten und Wohnwagen sind nicht erlaubt. FlohfreieHaustieren dürfen nur mitgebracht werden wenn es in dem Katalog oder in der Mietbestätigungerwähnt ist.
6. Der Mieter hat das Ferienhaus sauber zu halten. Das Haus sowie deren Umgebung und Inventar muss bei der Abreise gereinigt und im gleichen Stand wie bei der Ankunft hinterlassen werden. Eine eventuelle notwendige Reinigung wird von der Kaution abgezogen.
7. Die Verantwortung für Mängel des Mietobjektes, Nichteinhaltung des Mietabkommens sowie Verant-wortung jeder Art betreffs des Ferienhauses obliegt dem Eigentümer alleine. Das Fremdenverkehrsamt übernimmt keinerlei Verantwortung außer für die in diesen Bedingungen Ausdrücklich erwähnten Fälle. 8. Sowohl der Eigentümer als auch das Fremdenverkehrsamt können bei Naturkatastrophen, Streiks, Krieg, Unfälle durch Verschmutzung, Öl/Benzineinschränkungen,Valuta-Restriktionen, Epidemien oder andere höheren Gewalt-Fällen des Mitabkommen mitsofortiger Wirkung und ohne Verantwortung aufheben.
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